Blower Door =
Luftdichtigkeitsmessung
Luftdichtes
Bauen und Sanieren
führt zur Senkung des
Energiebedarfs, schafft Behaglichkeit, schützt vor Bauschäden, entspricht
den Vorschriften der Energie-Einspar-Verordnung, ist Stand der Technik und
Ihr gutes Recht.
Undichtigkeiten
in der Gebäudehülle können kostspielige Bauschäden verursachen. Strömt im
Winter warme und feuchte Raumluft durch eine Leckage im nach außen kälter
werdenden Bauteil, kondensiert der in der Raumluft enthaltene Wasserdampf
als Tauwasser aus. Im Gegensatz zur normalen Wasserdampfdiffusion kann
die durch Wasserdampfkonvektion enorm hohe örtliche Ansammlung von
Feuchtigkeit nicht ausdiffundieren. Es kommt zu Feuchteschäden und
Schimmelbildung. Gleichzeitig bewirkt die Feuchtigkeit in der
Konstruktion eine Erhöhung der Wärmeleitfähigkeit, d. h. es geht mehr
Wärme verloren.
Liegen die Leckagen in
unterschiedlichen Höhen, führen die Auftriebsdrücke zu einer Durchströmung
des Gebäudes. Kalte Luft strömt unten ein und erwärmte Luft entweicht
durch die obere Leckage , - es kommt zu Zugerscheinungen!
Kritische
Stellen für Leckagen
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Lüftungswärmeverluste werden
gerade im Altbaubestand zu einem wesentlichen Anteil durch Fugen und Ritze
in der Gebäudehülle verursacht. Diese Schwachstellen befinden sich
hauptsächlich im Bereich
- Fenstereinbau
- Haustür
- Durchdringungen (
Steckdosen, Sanitärleitungen, Balken...)
- Türen zu unbeheizten
Räumen
- nicht verputztes
Mauerwerk
- Rollladenkasten
Leider sind auch beim
Neubau immer wieder kritische Luftundichtigkeiten festzustellen. |
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Energieeinsparverordnung
Anforderungen an die
Luftdichtigkeit von Gebäuden gelten bereits mit der WschV 1995.
In der aktuellen
Energieeinsparverordnung ist erstmals ein Nachweis für die Luftdichtigkeit
eines Gebäudes vorgesehen.
Laut §6 EnEV ist die
wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft
luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abzudichten. Wird
dies entsprechend DIN 4108 eingehalten und nach DIN EN 13829 nachgewiesen,
kann im Energiebedarfsausweis ein verminderter Luftwechsel angesetzt
werden. Der notwendige Luftaustausch soll dabei durch planmäßiges Lüften
erfolgen. Entweder durch mehrmals tägliches Stoßlüften oder mittels
Lüftungsanlage.
Blower Door
Ein einfaches und preiswertes
Verfahren zur Bestimmung der Luftdichtigkeit von Gebäuden und zur
Identifikation von Undichtigkeiten ist das Blower Door Verfahren
Hierzu
wird in eine Öffnung der Gebäudehülle ein regelbarer Ventilator eingebaut.
Die Abdichtung erfolgt mit Hilfe eines verstellbaren Rahmens und einer
Nylonplane. Bei ansonsten geschlossenen Fenstern und Außentüren
werden eine Überdruck- und eine Unterdruckmessung entsprechend DIN 13829
durchgeführt.
Die Differenzdrücke liegen
dabei jeweils zwischen 10 Pa und 60 Pa.
Gleichzeitig wird der vom
Ventilator geförderte Volumenstrom gemessen, der notwendig ist, um den
eingestellten Über- bzw. Unterdruck aufrecht zu erhalten.
Anschließend werden in
einem Volumenstrom-Druckdiagramm die Messwerte als Kennlinie dargestellt
und ein Messprotokoll erstellt.
Die für die Abnahmemessung
wichtige Kenngröße ist der n50-Wert. Er gibt an, wie oft das
Gebäudeluftvolumen bei einem Druck von 50 Pa innerhalb einer Stunde
ausgetauscht wird. Je kleiner dieser Wert ist, umso besser.
Bei Überschreitung der
Grenzwerte können mittels Nebelgenerator, Anemometer oder einer
Thermografiekamera Leckagen lokalisiert werden. Größere Leckagen sind
während der Messung sogar mit der Hand fühlbar.
Grenzwerte für den n50-Wert nach
EnEV 2002 und DIN 4108-7
n50 = 3
[h-1] |
Fensterlüftung |
n50 = 1,5 [h-1] |
mit raumlufttechnischen
Anlagen (Abluftanlage) |
n50 = 1
[h-1] |
insbesondere bei
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche
Unterschreitung des Grenzwertes sinnvoll und auf Grund energetischer
Gesichtspunkte anzustreben. |
n50 = 0,6 [h-1] |
für Passivhäuser nach den
Kriterien des Passivhausinstituts Darmstadt |
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